BGH macht GbR auch praktisch rechtsfähig
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine flexible, leicht zu begründende und leicht zu verändernde Rechtsform der Zusammenarbeit verschiedener Personen zu gemeinsamen Zwecken. Sie erfreut sich daher seit den Tagen des römischen Rechts ununterbrochener Beliebtheit und kann für die unterschiedlichsten Zwecke von der Anwaltssozietät über die Lotto-Tipp-Gemeinschaft bis zur Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen genutzt werden. Gerade im Grundstücksverkehr hat sie eine große Bedeutung.