Verjährung der Bauträgervergütung

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 07.12.2023 (AZ: VII ZR 231/22) bei einer bislang umstrittenen Verjährungsfrage Rechtssicherheit geschaffen. Der einheitlich für den Grundstücksanteil und die Bauleistung vereinbarte Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt danach in 10 Jahren. Es war in Rechtsprechung und Literatur seit jeher umstritten, wann der einheitlich vereinbarte Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt. In Betracht […]

Kategorie: Bauträger und Verbraucherbauvertrag

Widerruf des Verbrauchers – EuGH

Allgemein gibt es eine Reihe von Vertragsabschlüssen, die ein Verbraucher nach allgemeinen und nach speziellen Vorschriften widerrufen kann, sofern er von dem Unternehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und dessen Folgen informiert wurde.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Verjährung bei Verzug und Vertragsstrafe

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (VII ZR 149/21) hatte sich im Urteil vom 19.05.2022 mit Fragen des Verjährungsrechts befassen müssen. Sämtliche Ansprüche der Erwerber waren in diesem Fall verjährt.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Verjährung

Bauträgervertrag: Kündigung oder Rücktritt?

Der Bauträgervertrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Bauträger auf eigenem Grundstück ein Bauvorhaben plant und errichtet. Der Bauträgervertrag enthält stets zwei Komponenten, den Kaufvertrag über das Grundstück sowie den Werkvertrag über das Bauvorhaben, es handelt sich um einen einheitlichen notariell zu beurkundenden Vertrag.

Kategorie: Bauträger und Verbraucherbauvertrag, Bauvertragsrecht

Vertragsstrafe – Was ist die Abrechnungssumme?

Vielfach und vor allem in auftraggeberseitig vorformulierten Bauverträgen ist eine Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins vorgesehen. Im vorliegenden Fall war die Höhe der Vertragsstrafe mit „…für jeden Werktag der Verspätung in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5 % der Abrechnungssumme“ vereinbart.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen


Verbraucherbauvertrag auch bei Einzelvergabe?

Mit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber den Verbraucherbauvertrag eingeführt und definiert. Nach § 650 i BGB sind dies Bauverträge, durch die ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

Kategorie: Bauträger und Verbraucherbauvertrag, Bauvertragsrecht

Beim Gesamtschuldnerausgleich auch Verfahrens- und Sachverständigenkosten?

In der baurechtlichen Praxis werden häufig mehrere am Bau Beteiligte in Anspruch genommen. Oftmals sind mehrere Planer und/oder Unternehmer mitursächlich für einen Baumangel oder Schaden. Sie haften im Außenverhältnis oftmals als Gesamtschuldner. Wird ein Gesamtschuldner allein und klageweise in Anspruch genommen und befriedigt er den Schuldner, so geht die Forderung gem. § 426 Abs. 2 BGB auf ihn über. Sodann möchte er Innenregress bei den weiteren Gesamtschuldnern nehmen. Neben der eigentlichen Hauptforderung in Gestalt der Mangelbeseitigungskosten oder Schäden stellt sich die Frage, inwieweit auch Kosten der Rechtsverfolgung des Vorprozesses von einem anderen Gesamtschuldner zu erstatten sind.

Kategorie: Bauprozessrecht

EuGH bestätigt zwingendes Preisrecht der HOAI 2013

Seit 1976 sieht die HOAI für Leistungen der Architekten und Ingenieure ein zwingendes Preisrecht vor. Diese Mindest- und Höchstsätze konnten bis zur HOAI 2021 nicht unter- bzw. überschritten werden. Abweichende Vereinbarungen waren regelmäßig unwirksam. Damit konnten die Planer im Regelfall mit sog. Aufstockungsklagen Honorare nachfordern.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Streitverkündung einer Partei gegenüber einer anderen Partei unzulässig

Streitverkündungen sind in baurechtlichen Streitigkeiten an der Tagesordnung. Regelmäßig verkündet die Klagepartei oder die Beklagtenpartei anderen am Bau Beteiligten den Streit. Damit werden sie an das Prozessergebnis gebunden und der Lauf der Verjährung wird gehemmt. Unproblematisch sind dabei grundsätzlich Streitverkündungen gegenüber Dritten, also Personen, die noch nicht am Rechtsstreit beteiligt sind. Problematisch sind hingegen Streitverkündungen, die von einer Partei gegenüber einer anderen bereits am Prozess beteiligten Partei erfolgen. Dann tritt die gewünschte Bindungswirkung gem. §§ 74 Abs. 1, 68 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nicht ein.

Kategorie: Bauprozessrecht