Vertragsauslegung bestimmt die geschuldeten Bauleistung

Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt häufig Streit darüber auf, ob eine bestimmte Leistung Gegenstand des ursprünglich erteilten Auftrags ist oder eine nachträglich notwendig gewordene Zusatzleistung darstellt. Dies insbesondere dann, wenn das Leistungsverzeichnis (LV) unvollständig und/oder unklar verfasst ist. Gerade dann, wenn ein solches lückenhaftes bzw. missverständliches LV vom Auftraggeber aufgestellt worden ist, werden vom Auftragnehmer für nicht ausdrücklich erwähnte aber notwendige Leistungen Nachträge gestellt und hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangt.

Kategorie: Auslegung, Bauvertragsrecht