Abnahme von Architektenleistungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.10.2005 – VII ZR 155/04 – erneut die Hürden für eine Abnahme des Architektenwerks durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) hoch angesetzt, was Veranlassung sein sollte, dieses Thema noch einmal näher zu durchleuchten.