Abrechnung von Planungsleistungen nach Kündigung eines Vertrages über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus

Die HOAI stellt gesetzliches Preisrecht dar. Sie findet, um Umgehungen zu vermeiden, auch dann Anwendung, wenn der Vertragspartner Planungsleistungen erbringt, aber kein Architektenvertrag abgeschlossen wird. Es ist nicht mal notwendig, Architekt oder Ingenieur zu sein, damit die HOAI zur Anwendung kommt. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die dann, wenn sie vorliegen, dazu führen, dass ausnahmsweise die HOAI als bindendes Preisrecht nicht anwendbar ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag

Angaben im Verkaufsprospekt

Nach Auffassung des OLG Frankfurt sind die Angaben in einem Verkaufsprospekt als Werbung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB zu qualifizieren, so dass (auch) ein nachträglicher Verstoß gegen die darin angegebene Beschaffenheit zum Rücktritt berechtigen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag