Schadensersatzverpflichtung wegen unterlassener Prüfung eines Mangels

Das OLG Oldenburg hat in einem Urteil vom 21.08.2018 (2 U 62/18) ausgesprochen, dass sich aus den §§ 241 Abs. 2, 280, 633 BGB eine Verpflichtung des Auftragnehmers ergibt, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen, und dass eine Verletzung dieser Pflicht Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Zuerkennung streitiger Ersatzvornahmekosten auch ohne gerichtliche Beweisaufnahme!?

Mit Urteil vom 07.03.2013 hatte der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass ein Auftraggeber, der sich sachkundig hat beraten lassen, regelmäßig diejenigen Fremdnachbesserungskosten verlangen kann, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Dass mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt der Auftragnehmer. Dieser hat deshalb auch dann die Kosten zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen. Dieses Einschätzungs- und Prognoserisiko trägt der Unternehmer, der durch die mangelhafte Leistung und die Weigerung der Mängelbeseitigung innerhalb der ihm gesetzten Frist diese Risikolage geschaffen hat.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Folgen eines Wasserschaden für den Bauunternehmer

Ein mangelbedingter Wasserschaden kann vielfältige Folgen haben. In einem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm (U.v. 8.2.2018 – 21 U 95/15) hatte das Gericht gleich über mehrere Fragen des allgemeinen Schadenersatzrechts zu entscheiden. So ging es um die Stichpunkte Mitursächlichkeit, Anerkenntnis durch Mangelbeseitigung, Abzug neu für alt und schließlich um den Umfang des Schadensersatzes.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Bedenkenhinweise müssen nachweisbar sein

Immer wieder kommt es während der Ausführung von Bauarbeiten dazu, dass der Auftraggeber von dem Bauunternehmen die Ausführung von Arbeiten verlangen, die zu Mängeln führen müssen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Schadensberechnung bei Baumängeln

Die Höhe des Schadens bei Baumängeln kann ab sofort nicht mehr mit den fiktiven Kosten der Mängelbeseitigung in Ansatz gebracht werden, wenn der Bauherr auf eine Beseitigung des Mangels verzichtet.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Mehrkosten der Ausführung bei Änderungen der anerkannten Regeln der Technik

Grundsätzlich gilt, dass ein Werk mangelhaft ist, wenn es zwar so wie beauftragt hergestellt ist, aber den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme nicht entspricht. Ändern sich die technischen Regeln zwischen Vertragsschluss und Abnahme, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und gegen die im Vertrag noch vereinbarte Ausführungsart Bedenken anmelden. Das Anmelden dieser Bedenken ist wesentlich, damit der Auftraggeber nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung prüfen kann, ob er von der Einhaltung der neuen anerkannten Regeln der Technik und einer damit einhergehenden Verteuerung des Bauvorhabens absehen möchte.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Mängelbeseitigungsvorschuss vor Abnahme?

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 klargestellt, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Reichweite einer Mangelrüge

Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn alle Ursachen für das bezeichnete Symptom von der Mangelrüge erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.08.2016 noch einmal verdeutlicht, dass nach der von ihm aufgestellten Symptomtheorie die Darstellung der Symptome eines Mangels ausreichend ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Maßgeblicher Zeitpunkt für Mängel

Immer wieder wird in Verfahren für das Vorhandensein eines Mangels auf den aktuellen Zustand verwiesen. Hierbei wird übersehen, dass dieser unter Umständen gar nicht maßgeblich ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Kosten der Ersatzvornahme

Der Auftraggeber kann für die Beseitigung von Mängeln die Kosten ersetzt verlangen, die erforderlich waren und nicht bloß „angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten“.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel