Verlängerung von Gewährleistungsfristen vereinbaren

Gerade Generalunternehmer haften ihren Bauherrn im Ergebnis länger als die ihnen gegenüber haftenden Subunternehmer. Deswegen haben die Generalunternehmer im Allgemeinen ein Interesse daran, dass sie mit dem beauftragten Nachunternehmer eine Gewährleistungsfrist von mehr als fünf Jahren vereinbaren.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Vorauszahlungsklausel in AGB

Bei einigen Bauleistungen ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, in ganz erheblichem Umfang in Vorleistung zu treten. Grundsätzlich sieht das Modell des Werkvertragsrechts des BGB auch vor, dass der Auftragnehmer vorleistungspflichtig ist. Dies führt zu einem nicht unbeträchtlichen Vorfinanzierungsaufwand des Auftragnehmers.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht


Zahlungsziel von 90 Tagen in AGB des Auftraggebers einer Werkleistung ist unwirksam

Der Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln vom 01.02.2006 – 11 W 5/06 – lag ein Verhandlungsprotokoll über Werkleistungen zugrunde, in welchem sich der Auftraggeber ein Zahlungsziel von 90 Tagen für die Bezahlung der Rechnungen seines Vertragspartners ausbedungen hatte. Das Verhandlungsprotokoll war formularmäßig vorgefertigt und für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen vorgesehen, so dass dessen Regelungen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen, die das frühere Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) abgelöst haben.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Formularmäßig bestimmte Vergütungspflicht von Kostenvoranschlägen unwirksam

In der Baupraxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Vergütung von Kostenvoranschlägen. Immer wieder werden Unternehmen von potentiellen Auftraggebern dazu aufgefordert, einen Kostenvoranschlag für ihre Leistungen vorzulegen. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages kann durchaus mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand verbunden sein: Die Baustelle muss besichtigt werden, die erforderlichen Leistungen müssen ermittelt und kalkuliert werden, gelegentlich sind auch umfangreiche Projektierungsarbeiten erforderlich. Oft kommt es nach Erstellung und Vorlage des Kostenvoranschlages durch den Unternehmer dann nicht zu einem Vertragsschluss über das Gewerk mit dem Bauherrn, weil dieser den Auftrag schlussendlich an einen Konkurrenten vergibt. Für den übergangenen Unternehmer stellt sich dann die Frage, ob er den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen kann, die im Falle einer Beauftragung mit einkalkuliert gewesen wären.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Schuldrechtsreform verschlafen – AGB unwirksam

Bereits am 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts in Kraft getreten, das vor allem auch erhebliche Änderungen im Kauf- und Werkvertragsrecht mit sich gebracht hat. An manchen kleineren Unternehmen scheint dieser ganz wesentliche Einschnitt gänzlich vorübergegangen zu sein: In der Praxis sind immer noch Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen anzutreffen, die noch auf der alten Gesetzeslage beruhen und sich auf längst überholte gesetzliche Regelungen beziehen. Dies kann die Unwirksamkeit von Klauseln in den entsprechenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen zur Folge haben.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht