Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung des Bauvertrages

Der Bauherr hatte den Bauunternehmer mit der Ausführung von Bauarbeiten beauftragt. Wegen der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kündigte der Bauherr den Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Bauunternehmer hielt die Kündigung aus wichtigem Grund für nicht berechtigt und wertete die Kündigung als freie Kündigung. Anschließend rechnete der Bauunternehmer die von ihr erbrachten Leistungen ab und verlangte für die nicht erbrachten Leistungen entgangenen Gewinn. Nachdem eine Zahlung nicht erfolgte, verlangte der Unternehmer für die Gesamtforderung die Leistung einer Bürgschaft nach § 648a BGB.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten

Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB) und bauvertragliche Kooperationspflicht

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Parteien eines Bauvertrages einander zur Kooperation verpflichtet. Wenn während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände entstehen, sind die Vertragsparteien nach dem Kooperationsgebot grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung solcher Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten


Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des Sicherheitseinbehalts – Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Überzahlung

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 27.06.2006 entschieden, dass der Auftraggeber auch dann zur Auszahlung der Barsicherheit verpflichtet ist, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft stellt, er aber der Auffassung ist, dass der Auftragnehmer bereits überzahlt sei.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten

Direkter Durchgriff bei vertraglicher Erfüllungsbürgschaft möglich

Der Bauunternehmer, dem eine vertragliche Erfüllungsbürgschaft einer Bank vorliegt, kann sich bei einer Insolvenz des Auftraggebers direkt an die Bank halten und muss nicht erst den Insolvenzverwalter verklagen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 11. Mai 2006 (AZ: VII ZR 146/04) entschieden. Das verkürzt den Weg und reduziert die Kosten für den Unternehmer.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten

Nichteinzahlung des Sicherheitseinbehalts nach § 17 Nr. 5 VOB/B kann strafbar sein!

Eine der in der Praxis weniger bekannten Vorschriften der VOB/B ist deren § 17 Nr. 5: Haben die Parteien eines VOB-Vertrages vereinbart, dass vom Werklohn des Unternehmers ein Betrag bzw. Prozentsatz als Sicherheit einbehalten wird, so handelt es sich, wenn dieser Einbehalt nicht durch Bankbürgschaft abgelöst wird, um eine „Sicherheit durch Hinterlegung von Geld“.

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Bauvertrag in der Insolvenz des Auftraggebers – Leistungsverweigerungsrecht und Sicherungsmöglichkeiten

Der Bundesgerichtshof hat in seiner immer noch gültigen Entscheidung (BGH-Z 1988, 27; BGH-NJW 1997, 2026) erklärt, dass die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers erst dann entfällt, wenn der Auftraggeber ernsthaft erklärt hat, er könne seiner Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nachkommen und werde daher seinerseits den Vertrag mit dem Auftragnehmer nicht erfüllen können.

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