FachanwaltBau führt pro Jahr zwei ganztägige Veranstaltungen (zu je 6 Zeitstunden), sowie eine Nachmittagsveranstaltung (3 Zeitstunden) zu aktuellen und wichtigen Rechtsthemen durch, die jeweils geeignet sind, die Fortbildung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht umzusetzen. Mit der Teilnahme an allen Veranstaltungen wird die nötige Stundenzahl von 15 Stunden erreicht.

Wir legen Wert darauf, dass unsere Fortbildungsveranstaltungen nicht nur in fachlicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf das Umfeld der Veranstaltung erstklassig sind. Die Veranstaltungen finden ausschließlich life und nur mit einer einer überschaubaren Teilnehmerzahl statt, so dass auch das kollegiale Gespräch und die fachliche Diskussion möglich sind.

Für Fachanwälte im Bau- und Architektenrecht aber auch für Fachanwälte angrenzender Bereiche  kann die Teilnahme an den Veranstaltungen zum Nachweis der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO dokumentiert werden; die Entscheidung über die Anerkennung verbleibt jedoch bei den jeweils zuständigen Kammern.

Weitere kleinere Fortbildungsveranstaltungen werden für die Mitglieder von FachanwaltBau regelmäßig durchgeführt.