Vertragsstrafe – Was ist die Abrechnungssumme?
Vielfach und vor allem in auftraggeberseitig vorformulierten Bauverträgen ist eine Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins vorgesehen. Im vorliegenden Fall war die Höhe der Vertragsstrafe mit „…für jeden Werktag der Verspätung in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5 % der Abrechnungssumme“ vereinbart.