Vertragsstrafe – Was ist die Abrechnungssumme?

Vielfach und vor allem in auftraggeberseitig vorformulierten Bauverträgen ist eine Vertragsstrafe für den Fall der Überschreitung eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins vorgesehen. Im vorliegenden Fall war die Höhe der Vertragsstrafe mit „…für jeden Werktag der Verspätung in Höhe von 0,2 % der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5 % der Abrechnungssumme“ vereinbart.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Vertragsstrafe in AGB möglich

Vertragsstrafen sind ein beliebtes Instrument, um den Bauunternehmer zu zügiger Umsetzung des Bauvorhabens anzuhalten. Auf welchem Wege eine solche Vertragsstrafe vereinbart werden kann, ist aber nicht abschließend geklärt.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Wichtig für Bauherrn und Architekten: Vertragsstrafenvorbehalt nicht vergessen!

In der Praxis wird in Bauverträgen häufig eine Vertragsstrafe für den Fall einer nicht fristgerechten Leistung vereinbart. Im Falle der Fristüberschreitung und des Verzuges kann der Bauherr die Vertragsstrafe dann nur verlangen, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält. Dies gilt sowohl beim BGB-Bauvertrag, als auch beim VOB-Bauvertrag. Beim VOB-Bauvertrag sind hierbei alle in § 12 VOB/B genannten Abnahmezeitpunkte zu beachten. Deshalb ist der Vorbehalt der Vertragsstrafe z.B. auch bei der fiktiven Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B notwendig. Entsprechendes gilt auch für die nach dem BGB in Betracht kommenden Abnahmefiktionen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Vertragsstrafen für End- und Zwischenfristen

Bei größeren Bauvorhaben wird oft eine Vielzahl von Vertragsbedingungen neben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) und den gesetzlichen Regeln des BGB vereinbart, so dass bei der Vielzahl der Regeln schnell der Überblick verloren gehen kann. In solchen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind für zeitliche Überschreitungen der geplanten Bauzeit häufig Vertragsstrafen vorgesehen. Hierbei wird regelmäßig nicht nur eine Vertragsstrafe für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen, sondern auch schon für das Überschreiten von Zwischenterminen.

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