EuGH bestätigt zwingendes Preisrecht der HOAI 2013

Seit 1976 sieht die HOAI für Leistungen der Architekten und Ingenieure ein zwingendes Preisrecht vor. Diese Mindest- und Höchstsätze konnten bis zur HOAI 2021 nicht unter- bzw. überschritten werden. Abweichende Vereinbarungen waren regelmäßig unwirksam. Damit konnten die Planer im Regelfall mit sog. Aufstockungsklagen Honorare nachfordern.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure europarechtlich unwirksam

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstoßen hat, weil sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Es ging um eine Reihe von Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die verbindliche Mindest- und Höchstgrenzen für die häufigsten Planungs- und Überwachungsleistungen festlegen. Was bedeutet diese Entscheidung für die Praxis bestehender Verträge?

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Schätzung der anrechenbaren Kosten (HOAI)

Wird ein Architekt mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber beabsichtigten Errichtung eines Hauses beauftragt, kann ihm auch dann, wenn er keine Leistung erbracht hat, ein Vergütungsanspruch zustehen.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht


Architektenhonorarminderung bei Weglassen einzelner Teilgrundleistungen

Probleme mit der Abrechnung seines Honorars bekommt der Architekt immer dann, wenn ihm die Leistungsphasen vollständig übertragen wurden, er aber die in § 15 Abs. 2 HOAI aufgeführten Teilgrundleistungen zum Teil weggelassen bzw. nicht erbracht hat.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Anspruch des Architekten auf Auskunft

Architekten sind zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gezwungen, bestimmte Vorgaben in ihre Rechnung aufzunehmen. So müssen sie auf die Kostenberechnung, den Kostenanschlag bzw. die Kostenfeststellung zurückgreifen, um die anrechenbaren Kosten bestimmter Leistungen zu Grunde legen zu können.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Vereinbarung eines Pauschalhonorars im Rahmen eines Architektenvertrages

Vereinbart ein Bauherr mit einem Architekten/Ingenieur für dessen Leistungen ein Pauschalhonorar, so kann dies unter Umständen während der Durchführung oder nach Beendigung des Bauvorhabens ein böses Erwachen auf Seiten des Bauherrn zur Folge haben.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Wie an dieser Stelle bereits veröffentlicht, vertritt der Bundesgerichtshof nun schon in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass im Rahmen eines Architekten- bzw. VOB-Bauvertrags die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung binnen einer Frist von 2 Monaten nach deren Zugang zu rügen ist.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Im VOB-Vertrag wird, ebenso wie in Architektenverträgen nach § 8 Abs. 1 HOAI, die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung zur Fälligkeitsvoraussetzung erhoben. Dabei galt nach einer gefestigten Rechtsprechung jahrzehntelang: Eine Klage, die auf eine nicht prüffähige Schlussrechnung gestützt wird, ist mangels Fälligkeit als derzeit unbegründet abzuweisen. Dies führte zu einer durchaus problematischen Praxis in der Rechtsprechung, dass nämlich viele Gerichte häufig zu dem einfachen Mittel der Klageabweisung griffen, wenn nach ihrer Meinung die Schlussrechnung des Architekten oder Bauunternehmers nicht prüffähig war.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht