Umsatzsteuer bei Bauvertragskündigung und Bauzeitverlängerung

Die ordnungsgemäße Abrechnung eines Bauvertrages bei wesentlichen Änderungen in der Umsetzung, etwa nach einer freien Bauvertragskündigung (§ 649 Satz 2 BGB) oder einer Bauzeitverlängerung, ist von einem derartigen Schwierigkeitsgrad, dass diese ohne fachkundige Hilfe selten gelingt. Die Anforderungen an die Abrechnung sind durch zwei Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. 11. 2007 (AZ: VII ZR 83/05, IBR 2008, 70) und 24. 1. 2008 (AZ: VII ZR 280/05, IBR 2008, 202) im Hinblick auf die Umsatzsteuer verändert worden.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Umsatzsteuer