Bei Schwarzarbeit kein Geld
Wie mit Schwarzarbeit umzugehen ist, war in jüngster Zeit unklar geworden. Während die ältere Rechtsprechung noch davon ausging, dass trotz einer Abrede zur Schwarzarbeit wechselseitige Ansprüche bestehen, hatte der für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH bereits in einem Urteil vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13) Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verneint.