Beim Gesamtschuldnerausgleich auch Verfahrens- und Sachverständigenkosten?

In der baurechtlichen Praxis werden häufig mehrere am Bau Beteiligte in Anspruch genommen. Oftmals sind mehrere Planer und/oder Unternehmer mitursächlich für einen Baumangel oder Schaden. Sie haften im Außenverhältnis oftmals als Gesamtschuldner. Wird ein Gesamtschuldner allein und klageweise in Anspruch genommen und befriedigt er den Schuldner, so geht die Forderung gem. § 426 Abs. 2 BGB auf ihn über. Sodann möchte er Innenregress bei den weiteren Gesamtschuldnern nehmen. Neben der eigentlichen Hauptforderung in Gestalt der Mangelbeseitigungskosten oder Schäden stellt sich die Frage, inwieweit auch Kosten der Rechtsverfolgung des Vorprozesses von einem anderen Gesamtschuldner zu erstatten sind.

Kategorie: Bauprozessrecht

Streitverkündung einer Partei gegenüber einer anderen Partei unzulässig

Streitverkündungen sind in baurechtlichen Streitigkeiten an der Tagesordnung. Regelmäßig verkündet die Klagepartei oder die Beklagtenpartei anderen am Bau Beteiligten den Streit. Damit werden sie an das Prozessergebnis gebunden und der Lauf der Verjährung wird gehemmt. Unproblematisch sind dabei grundsätzlich Streitverkündungen gegenüber Dritten, also Personen, die noch nicht am Rechtsstreit beteiligt sind. Problematisch sind hingegen Streitverkündungen, die von einer Partei gegenüber einer anderen bereits am Prozess beteiligten Partei erfolgen. Dann tritt die gewünschte Bindungswirkung gem. §§ 74 Abs. 1, 68 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nicht ein.

Kategorie: Bauprozessrecht

BGH macht GbR auch praktisch rechtsfähig

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine flexible, leicht zu begründende und leicht zu verändernde Rechtsform der Zusammenarbeit verschiedener Personen zu gemeinsamen Zwecken. Sie erfreut sich daher seit den Tagen des römischen Rechts ununterbrochener Beliebtheit und kann für die unterschiedlichsten Zwecke von der Anwaltssozietät über die Lotto-Tipp-Gemeinschaft bis zur Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen genutzt werden. Gerade im Grundstücksverkehr hat sie eine große Bedeutung.

Kategorie: Bauprozessrecht

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

Trotz einer Vielzahl von Entscheidungen der Gerichte ist noch nicht abschließend geklärt, wann die Kosten von Privatgutachten im Prozess erstattungsfähig sind. Mit dieser Frage hat sich nunmehr das oberste deutsche Gericht beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 8.12.2010 hierzu deutliche Worte gefunden (BVerfG v. 8. 12. 2010, 1 BvR 381/10 = IBR 2011, 371).

Kategorie: Bauprozessrecht

Zur Notwendigkeit der Berücksichtigung von Privatgutachten im Prozess

Die Einführung von Privatgutachten in den Prozess erlangt immer größere Bedeutung. Gleichwohl sind viele Einzelfragen nicht höchstrichterlich geklärt. Unklar ist etwa, ob das Privatgutachten im Prozess vom Richter zwingend zu verwerten ist.

Kategorie: Bauprozessrecht

Kostenerstattung von im Prozess eingeholten Privatgutachten

Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) hat in seinem Beschluss vom 10.01.2008 (Az: 4 W 148/07) nochmals zu dem Themenkomplex „Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten, die innerhalb eines laufenden Prozesses eingeholt werden, um den Rechtsstreit zu fördern“, Stellung genommen.

Kategorie: Bauprozessrecht

Verjährungshemmung durch formlose Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens an den Antragsgegner ?

Der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neu gefasste § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB macht den Eintritt der Verjährungshemmung bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens von der „Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens“ abhängig. Alsbald nach Inkrafttreten des Gesetzes wurden allseits Befürchtungen laut, dass diese Regelung in der Praxis erhebliche Probleme aufwerfen würde, da zum einen die förmliche Zustellung eines solchen Antrages im Gesetz keineswegs zwingend vorgeschrieben ist und zum anderen eine solche Zustellung – insbesondere im Falle von Antragserweiterungen – in der Praxis der zurückliegenden Jahre auch häufig unterlassen worden war.

Kategorie: Bauprozessrecht

Die Bedeutung eines Aufmaßes im Bauprozess

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 01.06.2007 entschieden, dass ein vom Auftragnehmer vorgelegtes Aufmaß grundsätzlich zunächst einmal die in der Schlussrechnung abgerechneten Leistungen belegt. Einem solchen Aufmaß kann, so das Kammergericht Berlin weiter, der Auftraggeber nur dadurch entgegentreten, dass er seinerseits ein Aufmaß vorlegt, welches sein Rechnungsprüfungsergebnis stützt und rechnerisch nachvollziehbar und durch einen Sachverständigen überprüfbar macht.

Kategorie: Bauprozessrecht

Anspruch auf Gutachtererläuterung durch Sachverständigen

Die Situation ist allen, die mit Bauprozessen schon einmal befasst waren, nicht unbekannt: Zur Rechtsfindung wird vom Gericht ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, dessen Inhalt für alle Beteiligten Fragen offen lässt.

Kategorie: Bauprozessrecht

Streitverkündung im Bauprozess

Im Rahmen von baurechtlichen Streitigkeiten ist regelmäßig die Situation gegeben, dass der auf Gewährleistung und Schadenersatz in Anspruch genommene Auftragnehmer selbst wegen des ihm gegenüber geltend gemachten Mangels Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Lieferanten oder Nachunternehmer geltend machen kann. Dies gilt beispielsweise auch für den Bauträger, der von einem Käufer auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz wegen Bauausführungsmängeln in Anspruch genommen wird.

Kategorie: Bauprozessrecht