Mehrkosten der Ausführung bei Änderungen der anerkannten Regeln der Technik

Grundsätzlich gilt, dass ein Werk mangelhaft ist, wenn es zwar so wie beauftragt hergestellt ist, aber den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme nicht entspricht. Ändern sich die technischen Regeln zwischen Vertragsschluss und Abnahme, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren und gegen die im Vertrag noch vereinbarte Ausführungsart Bedenken anmelden. Das Anmelden dieser Bedenken ist wesentlich, damit der Auftraggeber nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung prüfen kann, ob er von der Einhaltung der neuen anerkannten Regeln der Technik und einer damit einhergehenden Verteuerung des Bauvorhabens absehen möchte.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Verlängerung von Gewährleistungsfristen vereinbaren

Gerade Generalunternehmer haften ihren Bauherrn im Ergebnis länger als die ihnen gegenüber haftenden Subunternehmer. Deswegen haben die Generalunternehmer im Allgemeinen ein Interesse daran, dass sie mit dem beauftragten Nachunternehmer eine Gewährleistungsfrist von mehr als fünf Jahren vereinbaren.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Vorauszahlungsklausel in AGB

Bei einigen Bauleistungen ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, in ganz erheblichem Umfang in Vorleistung zu treten. Grundsätzlich sieht das Modell des Werkvertragsrechts des BGB auch vor, dass der Auftragnehmer vorleistungspflichtig ist. Dies führt zu einem nicht unbeträchtlichen Vorfinanzierungsaufwand des Auftragnehmers.

Kategorie: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bauvertragsrecht

Abrechnung von Planungsleistungen nach Kündigung eines Vertrages über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus

Die HOAI stellt gesetzliches Preisrecht dar. Sie findet, um Umgehungen zu vermeiden, auch dann Anwendung, wenn der Vertragspartner Planungsleistungen erbringt, aber kein Architektenvertrag abgeschlossen wird. Es ist nicht mal notwendig, Architekt oder Ingenieur zu sein, damit die HOAI zur Anwendung kommt. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, die dann, wenn sie vorliegen, dazu führen, dass ausnahmsweise die HOAI als bindendes Preisrecht nicht anwendbar ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Rücktritt vom Vertrag

BGH kippt Selbsteintrittsklausel in Architektenverträgen

Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Architekt und der Bauunternehmer für einen Mangel, der zum einen auf einer fehlerhaften Planung oder unzureichenden Aufsicht des Architekten beruht und zum anderen auf einem Ausführungsfehler des Unternehmers dem Bauherrn gegenüber als Gesamtschuldner haften.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Mängelbeseitigungsvorschuss vor Abnahme?

Der BGH hat mit Urteil vom 19.01.2017 klargestellt, dass der Besteller Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen kann.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Reichweite einer Mangelrüge

Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn alle Ursachen für das bezeichnete Symptom von der Mangelrüge erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.08.2016 noch einmal verdeutlicht, dass nach der von ihm aufgestellten Symptomtheorie die Darstellung der Symptome eines Mangels ausreichend ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel


Maßgeblicher Zeitpunkt für Mängel

Immer wieder wird in Verfahren für das Vorhandensein eines Mangels auf den aktuellen Zustand verwiesen. Hierbei wird übersehen, dass dieser unter Umständen gar nicht maßgeblich ist.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Kosten der Ersatzvornahme

Der Auftraggeber kann für die Beseitigung von Mängeln die Kosten ersetzt verlangen, die erforderlich waren und nicht bloß „angemessene, durchschnittliche oder übliche Kosten“.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel