Verlängerung von Gewährleistungsfristen vereinbaren
Gerade Generalunternehmer haften ihren Bauherrn im Ergebnis länger als die ihnen gegenüber haftenden Subunternehmer. Deswegen haben die Generalunternehmer im Allgemeinen ein Interesse daran, dass sie mit dem beauftragten Nachunternehmer eine Gewährleistungsfrist von mehr als fünf Jahren vereinbaren.