Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung des Bauvertrages

Der Bauherr hatte den Bauunternehmer mit der Ausführung von Bauarbeiten beauftragt. Wegen der Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften kündigte der Bauherr den Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Bauunternehmer hielt die Kündigung aus wichtigem Grund für nicht berechtigt und wertete die Kündigung als freie Kündigung. Anschließend rechnete der Bauunternehmer die von ihr erbrachten Leistungen ab und verlangte für die nicht erbrachten Leistungen entgangenen Gewinn. Nachdem eine Zahlung nicht erfolgte, verlangte der Unternehmer für die Gesamtforderung die Leistung einer Bürgschaft nach § 648a BGB.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Sicherheiten

Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure europarechtlich unwirksam

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstoßen hat, weil sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Es ging um eine Reihe von Vorschriften der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die verbindliche Mindest- und Höchstgrenzen für die häufigsten Planungs- und Überwachungsleistungen festlegen. Was bedeutet diese Entscheidung für die Praxis bestehender Verträge?

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Kosten der Nachtragsbearbeitung

Die Erstellung von Nachträgen kann für den Unternehmer mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein. Oftmals versucht der Unternehmer, in Zusammenhang mit Nachträgen Kosten für die Bearbeitung der Nachträge geltend zu machen, die über die reine Vergütung für den Nachtrag selbst hinaus gehen.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vergütung

Einstweilige Verfügung auf Übergabe der Wohnung

In einem Eilverfahren hatte sich das Kammergericht Berlin (Urteil v. 4.10.2017 – 21 U 79/17) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer Eigentumswohnung die Übergabe der bezugsfertigen Wohnung samt aller zugehörigen Schlüssel verlangen kann. Das Begehren war also nicht lediglich auf die Sicherung eines Rechtszustandes gerichtet, sondern auf die Vornahme einer Handlung. Eine solche Regelungsverfügung, die die Hauptsache vorweg nehmen kann, ist jedoch nur ausnahmsweise und zur Abwendung wesentlicher Nachteile zulässig.

Kategorie: Bauträger und Verbraucherbauvertrag, Bauvertragsrecht

Schadensersatzverpflichtung wegen unterlassener Prüfung eines Mangels

Das OLG Oldenburg hat in einem Urteil vom 21.08.2018 (2 U 62/18) ausgesprochen, dass sich aus den §§ 241 Abs. 2, 280, 633 BGB eine Verpflichtung des Auftragnehmers ergibt, die Mängelbehauptungen des Auftraggebers zu prüfen, und dass eine Verletzung dieser Pflicht Schadensersatzansprüche nach sich zieht. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Vertragsstrafe in AGB möglich

Vertragsstrafen sind ein beliebtes Instrument, um den Bauunternehmer zu zügiger Umsetzung des Bauvorhabens anzuhalten. Auf welchem Wege eine solche Vertragsstrafe vereinbart werden kann, ist aber nicht abschließend geklärt.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Vertragsstrafen

Zuerkennung streitiger Ersatzvornahmekosten auch ohne gerichtliche Beweisaufnahme!?

Mit Urteil vom 07.03.2013 hatte der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass ein Auftraggeber, der sich sachkundig hat beraten lassen, regelmäßig diejenigen Fremdnachbesserungskosten verlangen kann, die ihm aufgrund dieser Beratung entstanden sind. Dass mit der sachkundig begleiteten Beurteilung einhergehende Risiko einer Fehleinschätzung trägt der Auftragnehmer. Dieser hat deshalb auch dann die Kosten zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen. Dieses Einschätzungs- und Prognoserisiko trägt der Unternehmer, der durch die mangelhafte Leistung und die Weigerung der Mängelbeseitigung innerhalb der ihm gesetzten Frist diese Risikolage geschaffen hat.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel

Architekt muss nicht für Baumängel von „Schwarzarbeitern“ einstehen II

Im Anschluss an die Entscheidung des OLG Schleswig vom 22.03.2018 (7 U 48/16) hat sich nun auch das LG Bonn mit der Frage befasst, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Architekt, dem eine Bauaufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist, für Mängel haftet, die ein „schwarzarbeitender“ Bauhandwerker verursacht hat. Im Ergebnis hat das LG Bonn (v. 08.03.2018 – 18 O 250/13 -) die Rechtsauffassung des OLG Schleswig bestätigt und sinngemäß entschieden:

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Kostenvorstellungen als Bausummengarantie

Erteilt ein Investor einem Architekten den Auftrag über alle Leistungsphasen der HOAI und lässt sich vor Baubeginn Kostenzusammenstellungen geben, die die Gebäudeerrichtungskosten ausweisen, kann hierdurch eine Kostenobergrenze vereinbart werden.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Schätzung der anrechenbaren Kosten (HOAI)

Wird ein Architekt mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber beabsichtigten Errichtung eines Hauses beauftragt, kann ihm auch dann, wenn er keine Leistung erbracht hat, ein Vergütungsanspruch zustehen.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht