Verbraucherbauvertrag auch bei Einzelvergabe?
Mit der Einführung des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber den Verbraucherbauvertrag eingeführt und definiert. Nach § 650 i BGB sind dies Bauverträge, durch die ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.