EuGH bestätigt zwingendes Preisrecht der HOAI 2013
Seit 1976 sieht die HOAI für Leistungen der Architekten und Ingenieure ein zwingendes Preisrecht vor. Diese Mindest- und Höchstsätze konnten bis zur HOAI 2021 nicht unter- bzw. überschritten werden. Abweichende Vereinbarungen waren regelmäßig unwirksam. Damit konnten die Planer im Regelfall mit sog. Aufstockungsklagen Honorare nachfordern.