Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigungskosten
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich zuletzt mit der Frage nach Aufhebung seiner Ursprungsentscheidung durch den Bundesgerichtshof erneut mit der Frage zu befassen gehabt, wann dem Auftragnehmer das Recht zusteht, die Mangelbeseitigung zu verweigern.