BGH begrenzt Haftung des Bauträgers auf 30 Jahre
Der BGH sorgt mit einer neuen Entscheidung (BGH, Urteil vom 26. März 2026 – VII ZR 68/24) für Rechtssicherheit über die mögliche Haftungsdauer eines Bauträgers für Mängelansprüche der Erwerber, wenn die Abnahmeklausel im Notarvertrag unwirksam ist. Die Klägerin, eine WEG, zog im Jahre 2017 durch Beschluss die Geltendmachung von Mängelrechten in Bezug auf das Metall-Pultdach […]