Eigentumsverschaffungsanspruch bei Bauträgerinsolvenz
In den – leider viel zu oft vorkommenden – Fällen der Insolvenz des Bauträgers vor endgültiger Fertigstellung des Bauwerks kommt es nicht selten zu erheblichen Verzögerungen der Eigentumsumschreibung auf den/die Erwerber, weil sich der Bauträger bzw. der Insolvenzverwalter über dessen Vermögen auf ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf noch nicht gezahlte Baupreisraten beruft. Häufig kommt es dann zu heftigem Streit über den Umfang und die Bewertung der bereits erbrachten Bauleistungen und deren Güte bzw. Mangelhaftigkeit, wobei sich diese Streite wiederum häufig nur durch umfangreiche und dementsprechend aufwendige Sachverständigengutachten klären lassen.