Verjährungsfrist für Werklohn und Hemmung der Verjährung nach neuem Recht
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg) hat in seinem Urteil vom 24.11.2005 – 8 O 129/05 – ausführlich dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Verjährungsfrist für den Werklohn nach dem neuen Verjährungsrecht gehemmt wird. Die vorbezeichnete Entscheidung zeigt dabei, dass nicht jede Werklohnforderung unbedingt verjährt sein muss, wenn zwischenzeitlich Vertragsverhandlungen geführt wurden.