Einstweilige Verfügung auf Übergabe der Wohnung
In einem Eilverfahren hatte sich das Kammergericht Berlin (Urteil v. 4.10.2017 – 21 U 79/17) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der Erwerber einer Eigentumswohnung die Übergabe der bezugsfertigen Wohnung samt aller zugehörigen Schlüssel verlangen kann. Das Begehren war also nicht lediglich auf die Sicherung eines Rechtszustandes gerichtet, sondern auf die Vornahme einer Handlung. Eine solche Regelungsverfügung, die die Hauptsache vorweg nehmen kann, ist jedoch nur ausnahmsweise und zur Abwendung wesentlicher Nachteile zulässig.