Die Bedeutung eines Aufmaßes im Bauprozess

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 01.06.2007 entschieden, dass ein vom Auftragnehmer vorgelegtes Aufmaß grundsätzlich zunächst einmal die in der Schlussrechnung abgerechneten Leistungen belegt. Einem solchen Aufmaß kann, so das Kammergericht Berlin weiter, der Auftraggeber nur dadurch entgegentreten, dass er seinerseits ein Aufmaß vorlegt, welches sein Rechnungsprüfungsergebnis stützt und rechnerisch nachvollziehbar und durch einen Sachverständigen überprüfbar macht.

Kategorie: Aufmaß, Bauvertragsrecht

Anspruch des Architekten auf Auskunft

Architekten sind zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gezwungen, bestimmte Vorgaben in ihre Rechnung aufzunehmen. So müssen sie auf die Kostenberechnung, den Kostenanschlag bzw. die Kostenfeststellung zurückgreifen, um die anrechenbaren Kosten bestimmter Leistungen zu Grunde legen zu können.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Gewährleistungsverpflichtung des Nachunternehmers, wenn der Hauptunternehmer durch seinen Auftraggeber nicht auf Gewährleistung in Anspruch genommen wird?

Die Situation dürfte gerade kleineren Bauunternehmungen und Handwerksbetrieben nicht unbekannt sein: Das Gesamtbauwerk ist fertiggestellt und abgenommen, nur die an den Hauptunternehmer gestellte Schlussrechnung ist nicht bezahlt. Dieser wendet diverse Mängel ein, die weder von dem Generalunternehmer noch von dem Bauherrn gerügt worden sind, und bezüglich derer auch nicht – mehr – mit einer Rüge bzw. Geltendmachung „von oben“ zu rechnen ist. Obwohl daher dem eigenen Auftraggeber aus den Mängeln keine eigene Inanspruchnahme, also kein eigener Schaden – mehr – droht, verlangt er von seinem Nachunternehmer für die Mängel Schadensersatz.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Mängel


Anspruch auf Gutachtererläuterung durch Sachverständigen

Die Situation ist allen, die mit Bauprozessen schon einmal befasst waren, nicht unbekannt: Zur Rechtsfindung wird vom Gericht ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, dessen Inhalt für alle Beteiligten Fragen offen lässt.

Kategorie: Bauprozessrecht

Schadensersatz des Auftraggebers gegen den Hauptunternehmer trotz Direktkontakt und Schadensverursachung des Subunternehmers

Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Hauptunternehmer hiervon in Kenntnis zu setzen, so ist der Subunternehmer trotzdem als Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB mit der Folge anzusehen, dass der Hauptunternehmer dem Bauherren für den Verlust des Schlüssels haftet, wenn auch der Bauherr sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Haftung

Erklärung zu Nach-Nachunternehmern bei Angebotsabgabe

Die Vergabekammer Sachsen hat mit Beschluss vom 15.03.2007 erklärt, dass ein Bieter, der nicht nur Nachunternehmer einsetzen will, sondern davon ausgehen muss, dass dieser Nachunternehmer seinerseits weitere Nachunternehmer einsetzen will, auch diese weiteren Nach-Nachunternehmer (Subunternehmer des Nachunternehmers) angeben muss. Deswegen ist die Vergabekammer Sachsen der Auffassung, dass dann, wenn eine Einbindung von Nachunternehmern der zweiten Stufe in die Leistungserbringung geplant ist, diese Nachunternehmer im NU-Verzeichnis ebenfalls genannt werden müssen.

Kategorie: Vergaberecht



Versorgungsleitungen: Die Ausschreibungspflicht des Auftraggebers im Spannungsverhältnis zur Nachforschungspflicht des Auftragnehmers

Zuletzt hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21.03.2006 festgestellt, dass der Vorbehalt eines Subunternehmers in einem Vertragsangebot, in dem er eine eigene Nachforschungspflicht zu Versorgungsleitungen ausschließen will, jedenfalls dann nicht Vertragsbestandteil wird, wenn er anschließend die Auftragsbestätigung des Hauptunternehmers widerspruchslos annimmt, in der wieder allein auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen wird, so dass diese Vertragsinhalt werden und sich in diesem eine Nachforschungspflicht des Auftragnehmers ergibt.

Kategorie: Bauvertragsrecht, Haftung