Anspruch des Architekten auf Auskunft
Architekten sind zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gezwungen, bestimmte Vorgaben in ihre Rechnung aufzunehmen. So müssen sie auf die Kostenberechnung, den Kostenanschlag bzw. die Kostenfeststellung zurückgreifen, um die anrechenbaren Kosten bestimmter Leistungen zu Grunde legen zu können.