Versorgungsleitungen: Die Ausschreibungspflicht des Auftraggebers im Spannungsverhältnis zur Nachforschungspflicht des Auftragnehmers
Zuletzt hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 21.03.2006 festgestellt, dass der Vorbehalt eines Subunternehmers in einem Vertragsangebot, in dem er eine eigene Nachforschungspflicht zu Versorgungsleitungen ausschließen will, jedenfalls dann nicht Vertragsbestandteil wird, wenn er anschließend die Auftragsbestätigung des Hauptunternehmers widerspruchslos annimmt, in der wieder allein auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen wird, so dass diese Vertragsinhalt werden und sich in diesem eine Nachforschungspflicht des Auftragnehmers ergibt.