Lieferung von Bauteilen: Mängel sofort rügen!
Insbesondere bei größeren Bauvorhaben wird häufig mit Fertigbauteilen gearbeitet. Die Fertigbauteile, etwa Fassadenplatten oder Fertigbalkone, werden nicht selten nach den Vorgaben des Bauunternehmers von einem Fertigteilwerk für ein bestimmtes Bauwerk hergestellt und geliefert. Das seit dem 1.1.2002 geltende neue Schuldrecht hat für diese Fälle eine Rechtsänderung gebracht, die erst seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.7.2009 in ihrem ganzen Ausmaß erkennbar geworden ist.