Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer und Architekten

Immer wieder ein Thema ist der Gesamtschuldnerausgleich im Hinblick darauf, dass der Auftraggeber den Architekten und den Bauunternehmer auf Zahlung in Anspruch genommen hat und der Architekt nach Zahlung an den Auftraggeber vom Unternehmer im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs Zahlungen an sich verlangt.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Architektenhonorarminderung bei Weglassen einzelner Teilgrundleistungen

Probleme mit der Abrechnung seines Honorars bekommt der Architekt immer dann, wenn ihm die Leistungsphasen vollständig übertragen wurden, er aber die in § 15 Abs. 2 HOAI aufgeführten Teilgrundleistungen zum Teil weggelassen bzw. nicht erbracht hat.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Bauaufsichtsführende Architekten werden immer schärfer in die Haftung genommen!

In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hat der zuständige Senat noch einmal in Erinnerung gerufen, dass die Abdichtung von Balkonen/Dachterrassen als besonders überwachungsbedürftig anzusehen ist, und dass der bauleitende Architekt dementsprechend diese Gewerke einer besonderen Überwachung zu unterziehen hat. Der Bauleiter darf sich bei solchen sensiblen Gewerken nicht auf eine ordnungsgemäße Ausführung durch die beauftragten Handwerker verlassen und auf deren Fachkunde und Sorgfalt vertrauen.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Anspruch des Architekten auf Auskunft

Architekten sind zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gezwungen, bestimmte Vorgaben in ihre Rechnung aufzunehmen. So müssen sie auf die Kostenberechnung, den Kostenanschlag bzw. die Kostenfeststellung zurückgreifen, um die anrechenbaren Kosten bestimmter Leistungen zu Grunde legen zu können.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Vereinbarung eines Pauschalhonorars im Rahmen eines Architektenvertrages

Vereinbart ein Bauherr mit einem Architekten/Ingenieur für dessen Leistungen ein Pauschalhonorar, so kann dies unter Umständen während der Durchführung oder nach Beendigung des Bauvorhabens ein böses Erwachen auf Seiten des Bauherrn zur Folge haben.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht


Erfreuliche Klarstellung: Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung des bauleitenden Architekten neben dem ausführenden Unternehmen

Seit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 1965 finden sich in zahlreichen Urteilen und in der Fachliteratur die Aussage, dass der bauleitende Architekt und der Unternehmer gegenüber dem Bauherrn gesamtschuldnerisch haften, wenn einerseits der Unternehmer eine mangelhafte Werkleistung erbringt und andererseits der Architekt seine vertraglichen Pflichten bei der Beaufsichtigung des Bauvorhabens verletzt hat.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Keine Teilabnahmeklausel in Einheitsarchitektenvertrag

Die unter der Überschrift „Gewährleistungs- und Haftungsdauer“ stehende Klausel 6.2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Einheitsarchitektenvertrag für Gebäude (AVA) lautet: „Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung, spätestens mit Abnahme der in Leistungsphase 8 (Objektsüberwachung) zu erbringenden Leistung (Teilabnahme). Für Leistungen, die danach noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit der Abnahme der letzten Leistung.“

Kategorie: Architektenrecht, Architektenvertrag

Noch einmal: Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Wie an dieser Stelle bereits veröffentlicht, vertritt der Bundesgerichtshof nun schon in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass im Rahmen eines Architekten- bzw. VOB-Bauvertrags die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung binnen einer Frist von 2 Monaten nach deren Zugang zu rügen ist.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht