Fälligkeit des Vergütungsanspruchs auch bei nicht prüffähiger Schlussrechnung

Im VOB-Vertrag wird, ebenso wie in Architektenverträgen nach § 8 Abs. 1 HOAI, die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung zur Fälligkeitsvoraussetzung erhoben. Dabei galt nach einer gefestigten Rechtsprechung jahrzehntelang: Eine Klage, die auf eine nicht prüffähige Schlussrechnung gestützt wird, ist mangels Fälligkeit als derzeit unbegründet abzuweisen. Dies führte zu einer durchaus problematischen Praxis in der Rechtsprechung, dass nämlich viele Gerichte häufig zu dem einfachen Mittel der Klageabweisung griffen, wenn nach ihrer Meinung die Schlussrechnung des Architekten oder Bauunternehmers nicht prüffähig war.

Kategorie: Architektenhonorar und -vergütung, Architektenrecht

Kostenfreie Akquisitionsleistung oder Honoraranspruch ?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.09.2005, Az: 22 U 210/02, entschieden, dass dann, wenn ein Auftraggeber von einem Architekten eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung zur Unterbreitung eines Angebots bei einem Investor wünscht, in diesem Verlangen die Beauftragung einer vergütungspflichtigen Leistung auch dann liegt, wenn der spätere Auftrag für das gesamte Investitionsprojekt zu einem Pauschalhonorar lediglich in Aussicht gestellt wird.

Kategorie: Architektenrecht, Architektenvertrag

Verkehrssicherungspflichten des bauleitenden Architekten

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte jüngst die Verantwortlichkeiten für einen bedauerlichen Unfall zu klären, bei dem ein Bauarbeiter auf einem nicht standsicheren Gerüst zu Schaden gekommen war. Der Geschädigte hatte unter anderem auch den bauleitenden Architekt auf Schadensersatz nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Anspruch genommen, da dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend nachgekommen sei. Bei sorgfältiger Überwachung der Baustelle hätte er die offenkundig fehlerhafte Konstruktion des Gerüsts erkennen können und müssen.

Kategorie: Architektenhaftung, Architektenrecht

Abnahme von Architektenleistungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.10.2005 – VII ZR 155/04 – erneut die Hürden für eine Abnahme des Architektenwerks durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) hoch angesetzt, was Veranlassung sein sollte, dieses Thema noch einmal näher zu durchleuchten.

Kategorie: Architektenrecht, Architektenvertrag