Vergütung von Nebenleistungen: Genaue Baubeschreibung vermeidet Abrechnungsprobleme
Der Auftraggeber hatte einen Unternehmer mit der Durchführung von Bauarbeiten beauftragt, wobei der genaue Umfang der Arbeiten nicht exakt fixiert war. Die Abrechnung sollte auf der Basis eines Angebotes erfolgen, in dem die Parteien die Geltung der VOB/Teil B vereinbart hatten. Bei der Abrechnung waren insbesondere die von dem Unternehmer zusätzlich beanspruchten Gerüstkosten streitig, weil diese nach Auffassung des Auftraggebers als „Nebenleistung“ anzusehen seien, die bereits mit dem vereinbarten Werklohn abgegolten sei.