Kostenfreie Akquisitionsleistung oder Honoraranspruch ?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20.09.2005, Az: 22 U 210/02, entschieden, dass dann, wenn ein Auftraggeber von einem Architekten eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung zur Unterbreitung eines Angebots bei einem Investor wünscht, in diesem Verlangen die Beauftragung einer vergütungspflichtigen Leistung auch dann liegt, wenn der spätere Auftrag für das gesamte Investitionsprojekt zu einem Pauschalhonorar lediglich in Aussicht gestellt wird.