Verkehrssicherungspflichten des bauleitenden Architekten
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte jüngst die Verantwortlichkeiten für einen bedauerlichen Unfall zu klären, bei dem ein Bauarbeiter auf einem nicht standsicheren Gerüst zu Schaden gekommen war. Der Geschädigte hatte unter anderem auch den bauleitenden Architekt auf Schadensersatz nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Anspruch genommen, da dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend nachgekommen sei. Bei sorgfältiger Überwachung der Baustelle hätte er die offenkundig fehlerhafte Konstruktion des Gerüsts erkennen können und müssen.