Auch ein unbequemes Bauvorhaben kann zulässig sein

Werden durch ein genehmigtes Nachbarvorhaben Einsichtsmöglichkeiten auf das Grundstück in einem zuvor nicht vorhandenen Maße geschaffen, rechtfertigt dies allein nicht die Annahme eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot, so das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Beschluss vom 15. 12. 2017 – AZ 2 B 58/17.

Kategorie: Öffentliches Baurecht

Unter einem Erker muss Luft sein

Das Abstandsflächenrecht der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gab dem Oberverwaltungsgericht in Münster Gelegenheit, noch einmal festzustellen, was ein Erker ist:

Kategorie: Öffentliches Baurecht

Grenzen der Denkmal-Erhaltungspflicht

Der Eigentümer eines denkmalgeschützen Fachwerkhauses aus 1700 beantragt die Genehmigung, dieses abzureißen, weil ihm der weitere Erhalt nicht zugemutet werden könne.

Kategorie: Öffentliches Baurecht