Sicherheiten
- Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB) und bauvertragliche Kooperationspflicht
- Bauhandwerkersicherung auch noch nach Kündigung des Bauvertrages
- Vorsicht: Verjährung von Bürgschaftsforderungen
- Bauvertrag in der Insolvenz des Auftraggebers - Leistungsverweigerungsrecht und Sicherungsmöglichkeiten
- Nichteinzahlung des Sicherheitseinbehalts nach § 17 Nr. 5 VOB/B kann strafbar sein!
- Direkter Durchgriff bei vertraglicher Erfüllungsbürgschaft möglich
- Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des Sicherheitseinbehalts - Kein Zurückbehaltungsrecht wegen Überzahlung