Kostenerstattung von im Prozess eingeholten Privatgutachten
Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) hat in seinem Beschluss vom 10.01.2008 (Az: 4 W 148/07) nochmals zu dem Themenkomplex "Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten, die innerhalb eines laufenden Prozesses eingeholt werden, um den Rechtsstreit zu fördern", Stellung genommen. Gerade zur Aufbereitung komplexer Rechtsfragen ist vielfach die ergänzende Hinzuziehung eines eigenen Gutachters notwendig, um aus dem Blickwinkel der Prozesspartei überhaupt die richtigen Themenkreise anzusprechen und im Prozess exakt zu bezeichnen, damit der gewünschte Erfolg eintritt. Das OLG Bamberg hat nun ausgeführt, dass jedenfalls dann die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens erstattungsfähig sind, wenn die Ausführungen des Sachverständigen den Verlauf des Rechtsstreits zu Gunsten der die Kostenerstattung beanspruchenden Prozesspartei beeinflusst hat.
Mit dieser Entscheidung erhöht das OLG Bamberg die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, wenn die Kosten eines im laufenden Verfahren eingeholten Privatgutachtens erstattet werden sollen.