Architektenhaftung
- Architekt muss nicht für Baumängel von „Schwarzarbeitern“ einstehen II
- Kostenvorstellungen als Bausummengarantie
- Architekt muss nicht für Baumängel von „Schwarzarbeiten“ einstehen
- BGH kippt Selbsteintrittsklausel in Architektenverträgen
- Schadenersatz bei fehlerhafter Grundlagenermittlung
- Verkehrssicherungspflichten des bauleitenden Architekten
- Erfreuliche Klarstellung: Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung des bauleitenden Architekten neben dem ausführenden Unternehmen
- Architektenvertrag: Berufshaftpflichtversicherung
- Bauaufsichtsführende Architekten werden immer schärfer in die Haftung genommen!
- Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen Bauunternehmer und Architekten