Willkommen auf den Seiten des FachanwaltBau e.V.!

 
Der Verein
 
FachanwaltBau
Verein für Fachanwälte des Bau- und Architektenrechts Bonn/Rhein-Sieg e.V.
 
ist als Vereinigung von Rechtsanwälten aus dem Landgerichtsbezirk Bonn gegründet worden, die schwerpunktmäßig im privaten Baurecht tätig sind und die neue Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" führen dürfen bzw. deren Verleihung anstreben.
 
Im Vordergrund der Vereinsarbeit steht die Information der Öffentlichkeit über die vielfältigen Rechtsfragen, die sich bei der Planung und Abwicklung von Bauvorhaben aller Art stellen können. Zu diesem Zweck führt der Verein insbesondere Informations- und Fortbildungsveranstaltungen durch. Die Herausgabe von Informationsbroschüren zu verschiedenen baurechtlichen Themenschwerpunkten ist ebenso geplant wie die Bereitstellung von aktuellen Informationen auf der vorliegenden Homepage.
 
FachanwaltBau e.V. versteht sich als Ansprechpartner sowohl für die regionale Bauwirtschaft und die in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Architekten und Fachplaner als auch für Bauwillige und Bauherren.
 
Das Baurecht ist nicht nur ein komplexe und schwierige, sondern auch eine besonders konfliktträchtige Materie, in der es häufig um Sachverhalte mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geht.

  • Bauherren ärgern sich über Handwerker, wenn diese nicht ordentlich arbeiten. Handwerker haben oft genug Probleme mit der Zahlungsmoral der Bauherren. Architekten werden gern für alle Schwierigkeiten verantwortlich gemacht. Geht etwas schief, will es keiner gewesen sein. Und weil es hierbei häufig um viel Geld geht, sind teure Bauprozesse an der Tagesordnung.

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  • Viele Probleme entstehen dadurch, dass die ursprünglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten nicht, nicht schriftlich oder jedenfalls nicht sorgfältig genug festgehalten werden, oder dass Verträge Lücken haben. Häufig fehlt auch eine nähere Kenntnis der wesentlichen Rechtsgrundlagen. Frühzeitige Beratung schon beim Vertragsschluss kann daher viele unnötige Konflikte vermeiden.

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  • Erst Recht gilt dies, wenn sich in der Durchführung eines Bauvertrages Probleme zeigen und Konflikte anbahnen: Hier gilt es um so mehr, sich - gut beraten - richtig zu verhalten, um Rechte zu sichern, Ansprüche geltend zu machen und notwendige Klärungen herbeizuführen. Unnötige, weil zeit- und kostenträchtige Konflikte gilt es nach Möglichkeit von vornherein zu vermeiden, jedenfalls aber frühzeitig zu bereinigen, bevor sie eskalieren und das Bauvorhaben selbst gefährden.
Der Verein möchte in diesem Zusammenhang vor allem über praktische Fragen informieren und Betroffenen so bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interesse und Rechte helfen.
 
Ein wesentliches Element dieses Bemühens schlägt sich in der Einrichtung einer Schlichtungsstelle nieder: Seit Oktober 2010 bietet FachanwaltBau e.V. für jedermann, der in eine Streitigkeit auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts verwickelt ist oder wird, die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens an). Jeweils ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ein Sachverständiger zusammen unternehmen - auf freiwilliger Basis für beide Kontrahenten - den Versuch einer zügigen, kompetenten, unbürokratischen und kostengünstigen Schlichtung, bevor eine Meinungsverschiedenheit zu einem nur noch aufwändig zu entscheidenden Rechtsstreit eskaliert. Am besten früh schlichten, heißt die durch viele Erfahrungen geprägte Devise. Über Einzelheiten unterrichtet die nachstehende, vom Verein bereit gestellte Informationsschrift "Nicht streiten - SCHLICHTEN"; die Verfahrensordnung sowie die zur Anwendung vorgeschlagenen Schlichterverträge können ebenfalls hier heruntergeladen werden.
 
Nicht zuletzt geht es dem Verein allerdings auch darum, die neue Fachanwaltsbezeichnung bekannt zu machen. "Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" darf sich nicht jeder Anwalt nennen. Das Führen der Fachanwaltsbezeichnung muss vielmehr von der zuständigen Rechtsanwaltskammer gestattet worden sein. Dies setzt ein entsprechendes Prüfungsverfahren nach der Fachanwaltsordnung und den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse im Bereich des Bau- und Architektenrechts voraus. Wer ein baurechtliches Problem hat, kann sich also darauf verlassen, mit einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner zu finden.